Free Speech, Teil 4: Das FCC und Fluchen im Fernsehen

Juni 7, 2007

Eigentlich war als nächster Eintrag dieser Serie die Frage der Obszönität vorgesehen, aber aktuelle Ereignisse bieten eine gute Gelegenheit, ein anderes Thema vorziehen: Ein Bundesberufungsgericht hat sich zu der neuen Praxis der Funkaufsicht FCC geäußert, auch spontane Flüche (fleeting
expletives)
mit Geldbußen zu ahnden. Mit der Federal Communications Commission müssen wir uns ohnehin beschäftigen, und der aktuelle Fall ist in den deutschen Medien breit „gecovert“ worden, wenn auch stellenweise etwas konfus. Die schockierenden Perversionen blutjunger Amerikanerinnen werden noch eine Folge warten müssen.

Die FCC ist eine 1934 gegründete Bundesbehörde, die für die Regulierung des Funkspektrums – also terrestrischer Hörfunk und terrestrisches Fernsehen – zuständig ist. Hintergrund ist das Problem, dass das Spektrum begrenzt ist und jemand entscheiden muss, wer welche Teile bekommt. Hier wacht sie auch über die Einhaltung des Jugendschutzes. Die Behörde sorgt zudem für gewisse technische Standards und eine Reihe anderer Dinge, die wir im Rahmen unserer Diskussion über die Meinungsfreiheit ignorieren.

Der Clou an der FCC sind aber die Sachen, für die sie nicht zuständig ist. Kabel und Satellit sind keine beschränkten Güter und zudem ist bei ihnen eine Kiste vorgeschaltet, in der man Maßnahmen zum Jugendschutz einbauen kann. Die FCC hat deswegen bei Kabelsendern bis auf technische Fragen nichts zu sagen, die Lizenzen werden von den Bundesstaaten und Kommunen vergeben. Aus diesem Grund sind auch schock jocks wie Howard Stern in den Weltraum gewechselt. Im Internet hat die FCC, wie wir gesehen haben, keine Befugnisse. Auch bei DVDs oder Kinofilmen muss sie passen.

Deswegen ist die gelegentliche Beschreibung der FCC als „Medienaufsicht“ in der deutschen Presse falsch. Sie ist für den Funkbereich und nur für den Funkbereich zuständig. Entsprechend hat ihre Bedeutung im Leben des gemeinen Amerikaners in den vergangenen Jahren abgenommen: Etwa 85 Prozent der US-Haushalte haben Kabelfernsehen.

Im Funkbereich ist die FCC aber eben auch für den Inhalt zuständig. Eine direkte Zensur ist ihr zwar ausdrücklich verboten. Sie darf aber Schweinkram im Äther unterbinden:

Whoever utters any obscene, indecent, or profane language by means of radio communication shall be fined under this title or imprisoned not more than two years, or both.

(Man beachte den Begriff radio communication, also die besagte Beschränkung auf den Funkbereich.)

Meist gibt es Geldstrafen, im Extremfall kann die FCC dem Sender die Lizenz entziehen. Dieser Vorgang ist sehr selten. In den USA gibt es etwa 12.600 Radiosender und 1.616 terrestrische Fernsehsender, die alle nicht überwacht werden – die FCC wird nur bei Beschwerden tätig, die Beweislast liegt bei dem Beschwerdeführer.

Zum Glück für die FCC gibt es den Parents Television Council (PTC). Das ist eine Gruppe „besorgter Eltern“, auf die mehr als 99 Prozent aller Beschwerden zurückgehen. Das selbstgewählte Ziel der PTC ist es, jeden Schweinkram aus dem Fernsehen zu verbannen, natürlich der lieben Kleinen wegen. Auf ihrer Website findet man auch ein hilfreiches Formular für Beschwerden an die FCC.

Was genau ist jetzt Schweinkram? Über die juristische Definition von Obszönität reden wir wie gesagt in der kommenden Folge. Hier reicht es zu wissen, dass obscene content nicht durch das First Amendment geschützt ist. Dagegen fällt indecent content – „unanständiger Inhalt“ – ausdrücklich unter die Meinungsfreiheit. Er darf nicht verboten, sondern nur aus Gründen des Jugendschutzes eingeschränkt werden. Die FCC hat dazu eine safe harbor Zeit verfügt von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, weil Kinder dann schlafen. Was dummerweise niemand Kind Nummer Zwei gesagt hat.

Für die Praxis ist das Urteil FCC vs Pacifica Foundation aus dem Jahr 1978 von zentraler Bedeutung. Der Komiker George Carlin hatte im Radio einen Monolog mit dem Titel „Seven Words You Can Never Say on Television“ aufgeführt (der Supreme Court, immer auf seine Dokumentationspflicht bedacht, hat den genauen Wortlaut im Anhang seines Urteilstextes aufgeführt). Der befasst sich, wie der Titel sagt, in großer Ausführlichkeit mit den folgenden sieben Wörtern:

Cocksucker, cunt, fuck, motherfucker, piss, shit, tits

Die FCC ging dagegen vor, der Sender klagte, der Supreme Court gab dem FCC Recht, wenn auch denkbar knapp mit 5-4 Stimmen. Die Liste ist weder erschöpfend noch heute wirklich aktuell – tits zum Beispiel ist nicht halb so schlimm wie fuck – aber der amerikanische Rundfunk vermeidet diese Begriffe seitdem tagsüber wie die Pest und maskiert sie durch das berüchtigte beep.

Das Oberste Gericht erklärte jedoch in diesem Urteil ausdrücklich, dass es sehr strenge Kriterien für solche Einschränkungen gebe und dass es bei seiner Entscheidung davon ausgehe, dass die FCC ihre zurückhaltende Politik beibehalte.

Und damit sind wir bei dem aktuellen Fall, denn die FCC hatte immer die besagten fleeting expletives bei Direktschaltungen ausgeklammert, wenn also bei einer Livesendung ein einzelnes fuck oder shit durchrutscht. Das sei den Sendern ja nicht zuzumuten, erklärte die Behörde selbst.

In den vergangenen Jahren war aber von Zurückhaltung plötzlich nichts mehr zu spüren. Im Januar 2003 nahm Bono seinen Golden Globe Award mit den inzwischen berühmten Worten an: „This is really, really, fucking brilliant!“ Die FCC ließ das zuerst durchgehen, obwohl es Beschwerden von – wem wohl – der PTC gab. Das FCC selbst erklärte entsprechend ihrer jahrelangen Praxis, der Ausspruch sei fleeting and isolated.

Fünf Monate später hob die Behörde diese Entscheidung aber auf. Mehr noch, sie erklärte die ganze Kategorie für abgeschafft:

While prior Commission and staff action have indicated that isolated or fleeting broadcasts of the ‘F-Word’ such as that here are not indecent or would not be
acted upon, consistent with our decision today we conclude that any such interpretation is no longer good law.

Das gelte nicht nur für das „F-Wort“, sondern auch für das „S-Wort“. An diesem Punkt langte es den Sendern und sie klagten, unter anderem mit dem Vorwurf, die FCC habe ihre Kriterien plötzlich und ohne ausreichenden Grund oder gar ausreichende Begründung geändert.

Das Bundesberufungsgericht gab ihnen nun Recht. In dem Urteilstext wird unter anderem darauf hingewiesen, das auch Präsident George W. Bush und diverse Senatoren schlimme Dinge gesagt haben. Die FCC habe zudem nicht gezeigt, dass solche isolierte Ausrufe ein Problem seien, habe keinen sinnvollen Grund für ihre geänderten Kriterien vorgelegt und habe insbesondere entgegen ihrer Zusagen auch die Zurückhaltung vermissen lassen, die ausdrücklich die Grundlage für FCC vs Pacifica gewesen sei. Das gehe so nicht.

Was hat sich also jetzt geändert? Nicht viel. Das Gericht hat einfach den Zustand von vor einigen Jahren wiederhergestellt – ante bono, sozusagen. Es bleibt weiterhin verboten, tagsüber im terrestrischen US-Fernsehen in langen Monologen Schweinkram von sich zu geben; ausdrücklich geschützt sind aber jetzt die spontanen Ausbrüche von ausländischen Musikern mit schlechter Kinderstube.

Das Gericht hat insbesondere nicht über die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit der FCC geurteilt. Aber es hat einige interessante Bemerkungen angefügt:

The proliferation of satellite and cable television channels — not to mention internet-based video outlets — has begun to erode the “uniqueness” of broadcast media, while at the same time, blocking technologies […] have empowered viewers to make their own choices about what they do, and do not, want to see on television. […] [T]echnological advances may obviate the constitutional legitimacy of the FCC’s robust oversight.

Die ungewöhnlichen Befugnisse der FCC zur Einschränkung der Meinungsfreiheit beruhen also auf ungewöhnlichen Umständen, die es dank neuerer Technologie vielleicht bald nicht mehr so gibt. Man mag diese Passage als eine Warnung an die FCC verstehen. Bürgerrechtsgruppen ist die Kommission ohnehin schon immer suspekt. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) spricht von der größten Zensurbehörde der Welt (was Chinas KP bestimmt gemein findet). Auch auf die völlig andere Medienlandschaft seit den 70er Jahren weist das Gericht hin: Terrestrisches Fernsehen hat, wie wir oben gesehen hatten, einfach nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher.

Es ist daher auch kein Wunder, dass an der Klage die Größen des US-Fernsehens – Fox, CBS, NBC und ABC – beteiligt waren. Sie stehen mit dem Kabelkanälen wie HBO, Satelliten-Sendern und Internet-Angeboten wie YouTube und vielleicht bald Joost im Wettbewerb, die nicht die FCC im Nacken haben. Nach „Nipplegate“, wie spöttisch die Aufregung über die entblößte Brust von Janette Jackson beim Superbowl XXXVIII genannt wird, beschloss die FCC, hart durchzugreifen. Die Klage ist die Antwort der Sender.

Und was sagt die FCC zu dem Urteil? Sie ist natürlich völlig entsetzt [PDF] und sieht eine fürchterliche Gefahr auf Amerika zukommen:

If we can’t restrict the use of the words „fuck“ and „shit“ during prime time, Hollywood will be able to say anything they want, whenever they want.

Äh. Selbst David Hasselhoff?