Indianer, Teil 5: Der heutige Status

Januar 23, 2015

Mitte Dezember tat das US-Justizministerium etwas sehr Sonderbares. Ohne erkennbaren Anlass veröffentlichte es eine dreiseitige Notiz [PDF] in der sie faktisch erklärte, dass es den Indianernationen frei stehe, unter Beachtung gewisser Regeln — Schutz von Minderjährigen, etc — auf ihren Reservaten Marihuana anzubauen und zu konsumieren. Dies gelte auch ausdrücklich für tribal lands in den Bundesstaaten, wo so etwas weiter streng verboten ist.

Der Vorgang wurde allgemein mit Verwunderung aufgenommen:

„We actually have no idea what’s going on here,“ said Troy Eid, a Denver attorney and chairman of the Indian Law and Order Commission.

Da das Ministerium keine Rücksprache mit den Vertretern der Stämme gehalten hatte — an sich schon ein ungewöhnlicher Vorgang — wurden diese kalt erwischt. Die Mohegan in Connecticut prüften sofort, ob die Zusicherung wirtschaftlich genutzt werden könnte. Die Stämme müssen nicht die Landes- und Kommunalsteuern erheben und könnten daher Gras vermutlich deutlich billiger verkaufen als die Händler den umliegenden Bundesstaaten.

Die Mehrheit der anderen Nationen war dagegen gar nicht begeistert:

Still recovering from a long, embattled history with alcohol, the vast majority of tribes seem wary to move forward with the opportunity — calling into question why it was offered in the first place.

Für uns ist das Beispiel nicht nur interessant, weil es nochmal das Chaos zeigt, das die verschiedenen Rechtsräume in den USA verursachen können, mit Gesetzen des Bundes (wo Marihuana weiter verboten bleibt), der Bundesstaaten (teilweise legalisiert, teilweise nicht) und anderer Einheiten, die sich zum Teil direkt widersprechen. Es zeigt auch die komplizierte Beziehung zwischen dem Bund und den Indianern.

Wir haben uns bislang den Bund und die Bundesstaaten sowie die Besonderheiten der Kommunen angeschaut. Heute kümmern wir uns (endlich) um die 566 vom Bund anerkannten Indianernationen.

Juristisch werden diese als domestic dependent nations eingestuft — „inländische abhängige Nationen“, grob übersetzt. Einfacher formuliert, sie haben eine beschränkte Souveränität. An sich ist das keine schrecklich geniale Einsicht, denn die USA als Ganzes bestehen aus Gebilden mit eingeschränkter Souveränität, wie wir besprochen haben. Auch der Bund darf nicht alles, obwohl man gelegentlich den Eindruck bekommen mag, dass man das in Washington vergessen hat.

Historisch gesehen waren die Indianer-Nationen natürlich komplett unabhängig (wir überspringen hier die ganze Diskussion, ob der europäische Begriff der „Nation“ überhaupt so angewandt werden konnte). Entsprechend der Hinweis in der US-Verfassung Artikel I, Sektion 8:

The Congress shall have power (…) to regulate commerce with foreign nations, and among the several states, and with the Indian tribes

(Hervorhebung hinzugefügt) Damit wurde von Anfang an das bis heute geltende Prinzip des government-to-government festgelegt, nämlich dass die Beziehungen zu den Indianer-Nationen vom Bund geregelt werden. Die Bundesstaaten haben nichts zu melden, auch wenn die Reservate in innerhalb ihrer Grenzen liegen. Ihre Gesetze greifen dort erstmal nicht (mit Ausnehmen, zu denen wir gleich kommen).

Daher die „Stanzkarte“ der US-Bundesstaaten [GIF] bei der Wikipedia, in der die Reservate ausgeschnitten wurden. Der ziemlich durchlöcherte Staat unten links ist übrigens Arizona und das größte Loch dort ist die Nation der Navajo.

Entsprechend schloss die US-Regierung am Anfang mit den Stämmen treaties – Verträge zwischen Staaten — führte Kriege gegen sie und tat all die wunderbaren und liebevollen Dinge, die auch die europäische Nationen sich gegenseitig bis weit ins 20. Jahrhundert hinein einander antaten.

Allerdings wurde diese Interpretation der Situation im Laufe der Zeit zunehmend alberner, denn die Gebiete lagen irgendwann innerhalb des US-Staatsgebiets.

It would be unacceptable for an Indian nation located within the United States to enter into treaties with other countries, or to cede Indian land to foreign countries (to have a French or German enclave in the middle of Montana, for example.)

Wenn man also die Deutschen nicht in Montana haben wollte, musste eine andere Beziehungsform her.

Anfang des 19. Jahrhundert legte der Supreme Court in der Marshall Trilogy die Grundlage für einen neuen Umgang: Privatpersonen durften nicht von den Indianern Land kaufen, sondern nur der Bund; der Status als domestic dependent nations wurde festgelegt wie auch die grundsätzliche Verantwortung des Bundes für die Indianer – die trust responsibility — mit dem berühmten Satz

Their relation to the United States resembles that of a ward to his guardian

und schließlich dass die Bundesstaaten salopp gesagt das Maul zu halten haben, wenn es um Indianer geht. Mit dem Indian Appropriation Act von 1871 gehörten die Verträge mit den Stämmen der Vergangenheit an. Ab jetzt galten Gesetze des Kongresses und Exekutivanweisungen des Präsidenten, wie üblich also.

Damit wir uns jetzt nicht missverstehen: Die „Treuhand“-Beziehung zwischen dem Bund und den Indianern entstand nicht zuletzt aus dem festen Glauben der damaligen amerikanischen Regierung heraus, dass die Ureinwohner zu doof waren, um auf sich selbst aufzupassen — jemand musste sie an die Hand nehmen, wie man das halt mit Mündeln macht. Bis heute verwaltet der Bund etwa 230.000 Quadratkilometer Land für diverse Indianernationen und Einzelpersonen. Das ist etwas weniger als zwei Drittel der Fläche der Bundesrepublik.

(Mehr als 150 Jahre später stellte es sich als blöd für den Bund heraus, dass die Treuhand-Beziehung juristisch einklagbar ist: In Cobell vs Salazar verklagten Vertreter der Indianer 1996 die US-Regierung wegen chronischem Missmanagements. Im Dezember 2009 schloss die Obama-Regierung einen Vergleich über 3,4 Milliarden Dollar.)

Diese Grundsätze — eine Beziehung von Regierung zu Regierung, die Aufsichtspflicht des Bundes und die Teilsouveränität — bleiben bis heute die Grundlage des juristischen Status‘ der Indianer in den USA. Wir überspringen daher einige zum Teil sehr deprimierende Jahrzehnte und schauen uns die Situation heute an. Am Beispiel der Navajo können wir sehen, dass die großen Indianernationen —

Der letzte Punkt ist — soweit dieser Autor es feststellen konnte — weltweit einzigartig wenn es um Ureinwohner geht und erfahrungsgemäß auch der, der Deutschen am wenigsten geläufig ist.

Das heißt nicht, dass die Indianer nicht von der Bundesregierung gerne Mal über den Tisch gezogen wurden — nicht umsonst verweist der Link oben auf eine Klage über eine halbe Milliarde Dollar. Allein die Geschichte der Uran-Minen auf dem Navajo-Gebiet wäre ein ganzer Eintrag wert — schon allein weil sie noch weitergeht.

In Filmen und TV-Serien finden man am ehesten Anspielungen auf ein Recht, das die Bundesstaaten ungeheuer nervt: Die Indianernation können selbst bestimmen, ob auf ihrem Gebiet Glücksspiel betrieben wird. Daher die ständigen Hinweise auf Casinos in den Reservaten, inzwischen ein wichtiger Industriezweig dort.

Wer dagegen eher Kriminalromane liest, wird die Arbeit der Navajo-Polizei durch Tony Hillerman kennengelernt haben und wissen: Wenn die örtliche Polizei überfordert ist, kommt nicht die aus dem Bundesstaat, sondern der Bund greift ein.

Nun sind die Navajo die größte Indianernation – ihr Territorium hat mit 71.000 Quadratkilometern etwa die Fläche Bayerns – und daher sind dort die Strukturen am deutlichsten ausgeprägt und mitunter am weitesten entwickelt. Wo dies nicht der Fall ist, nimmt wieder der Bund seine Treuhandpflicht wahr, mit historisch gesehen gemischten Ergebnissen. Zuständig ist dabei nicht das Außenministerium, sondern seit 1824 das Bureau of Indian Affaris (BIA) im Innenministerium.

An diesem Punkt mag der interessierte Leser ein flaues Gefühl im Magen verspüren. Das klang bislang alles irgendwie schlüssig, nachvollziehbar und folgte streckenweise sogar einer gewissen inneren Logik. Kann es wirklich so einfach sein?

Natürlich nicht, denn wir sind in den USA und reden von juristischen Fragen, die zum Teil mehr als 200 Jahre alt sind. (Mehr noch, wir lesen eine Beschreibung bei USA Erklärt, wo Dinge immer vereinfacht werden.) In Wirklichkeit ist die juristische Situation der Indianer-Nationen unfassbar kompliziert, um nicht zu sagen, es herrscht streckenweise juristisches Chaos. Das obige sind sehr grobe Leitlinien, selbst für unsere Verhältnisse.

Nehmen wir als Beispiel das Prinzip, dass die Bundesstaaten im Umgang mit den Indianernationen nichts zu melden haben. Grundsätzlich ist das völlig richtig.

Allerdings erließ der Kongress 1953 das berüchtigte Public Law 280, das in einigen Bundesstaaten die Justiz und Polizei einiger Stämme in einigen Punkten doch mit denen des jeweiligen Bundesstaates verschmolz. In sechs (mandatory) Bundesstaaten war das Pflicht, in anderen konnte das gemacht werden, zum Teil mit Zustimmung der Stämme selbst. Genauer gesagt:

The „mandatory“ states, required by Public Law 280 to assume jurisdiction, are Alaska, California, Minnesota (except Red Lake), Nebraska, Oregon (except Warm Springs) and Wisconsin. The „optional“ states, which elected to assume full or partial state jurisdiction, are Arizona (1967), Florida (I961), Idaho (1963, subject to tribal consent), Iowa (1967), Montana (1963), Nevada (1955), North Dakota (1963, subject to tribal consent), South Dakota (1957-61), Utah (1971), and Washington (1957-63).

Wohlgemerkt geht es dabei nur um Polizeiarbeit und Zivilrecht, nicht aber um Dinge wie Steuern, Verwaltung, Bodenschätze oder Glücksspiel. Der Supreme Court interpretiert das Gesetz als Möglichkeit, den Indianern Zugang zu den Gerichten und der Polizei der Staaten zu gewähren, nicht als Schritt, um die Indianernationen den Bundesstaaten zu unterstellen.

Diese waren allerdings schon allein wegen der zusätzlichen Kosten nicht wirklich glücklich (der Bund ließ in den entsprechenden Gebieten erstmal alles stehen und liegen, selbst bei so Dingen wie Bildung, die eigentlich nicht unter das Gesetz fielen) und die Indianer schon gar nicht. Entsprechend ist das Gesetz zum Teil wieder aufgehoben oder angepasst worden. Das macht es natürlich nur noch komplizierter. So quält man Jurastudenten.

Und schon deswegen ist klar: So einfach wird das mit dem Marihuana nie im Leben werden.